Der Selbstbehalt im Unterhalt
Zum 01.01.2015 wurden die Selbstbehalte im Unterhaltsrecht angehoben. Gegenüber minderjährigen Kindern oder volljährigen unverheirateten Kindern, die noch im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils leben, müssen dem unterhaltspflichtigen, erwerbstätigen Elternteil mindestens 1.080,00 EUR verbleiben. Hierin sind bis 380,00 EUR für die Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der angemessene Eigenbedarf gegenüber anderen volljährigen … Weiterlesen …