kanzlei

Termin vereinbaren unter Tel.: 040/ 500 97 995

Die Kontaktaufnahme kostet nichts

Zunächst einmal das Wichtigste: Ihr erster Anruf oder Ihre erste Nachricht zur Kontaktaufnahme mit uns ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.

Sie bekommen eine möglichst genaue Kostenprognose

Wenn Sie mir Ihren Fall übertragen, erhalten Sie im Rahmen des ersten Gesprächs von mir eine Prognose über die anfallenden Kosten, so genau, wie die konkreten Umstände es zulassen.

Auf zwei Dinge können Sie sich verlassen:

  • Über mögliche Kosten informiere ich Sie vorab. Sie müssen nicht damit rechnen, unerwartet eine Rechnung von mir zu bekommen. Ich werde den Kostenrahmen so klar wie möglich für Sie abstecken, damit Sie auch in dieser Hinsicht stets wissen, woran Sie sind.
  • Die Entscheidungen darüber, welche Maßnahmen wir ergreifen, etwa bei der Frage „klagen oder nicht?“, treffen immer Sie. Ich werde Sie klar und offen über Chancen und Risiken möglicher Vorgehensweisen informieren – auch über die möglichen Kosten.

Der Gebührenrahmen ist gesetzlich festgelegt

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit sind gesetzlich geregelt, können also durch den Rechtsanwalt nicht nach Belieben festgesetzt werden. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt vor, welche Gebühren abzurechnen sind, je nachdem ob ich Sie berate, Sie außergerichtlich oder vor Gericht vertrete. Die Höhe der Gebühren hängt von dem sogenannten Gegenstandswert ab, der je nach Anliegen unterschiedlich hoch ist. Man versteht darunter zum Beispiel die Höhe einer Forderung oder den Wert eines Gegenstandes, um den gestritten wird.

Möglich ist auch die Vereinbarung einer Vergütungsvereinbarung. In diesem Fall legen wir ein Stunden- oder Tageshonorar fest. In gerichtlichen Verfahren darf eine solche Vereinbarung allerdings die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten.

Zu den Gebühren für die Tätigkeit kommen noch pauschale Aufwendungen zum Beispiel für Porto, Telefongebühren oder Kopien, für den Versand von Akten, Auszügen aus Registern u. Ä. m. Diese Auslagen sind ebenfalls im RVG geregelt.

Auf die Gebühren und Auslagen fällt Mehrwertsteuer (19 Prozent) an.

Erstberatung

Sie können zunächst auch nur eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Danach wissen Sie, wie die Situation aus juristischer Perspektive aussieht und können sich überlegen, ob Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen wollen. Wenn ich Ihnen beispielsweise die Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsstreits telefonisch erkläre, wäre das typischerweise eine Erstberatung. Die Kosten für eine Erstberatung sind für Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190,00 Euro plus Umsatzsteuer begrenzt.

Führt das Erstberatungsgespräch zu weiteren Telefonaten oder anwaltlichen Schreiben, für die eine Geschäftsgebühr fällig wird, wird die Erstberatungsgebühr damit im Regelfall verrechnet.

Rechtsschutzversichert?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann ich gern für Sie die Deckungsanfrage übernehmen. Leider erlebt man immer wieder einmal, dass Versicherer „mauern“, wenn es um die Übernahme von Rechtskosten geht.