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Rechtsanwältin für Reiserecht und Fluggastrecht in Hamburg-Fuhlsbüttel
Reisemängel, Schadenersatz, Minderung, Stornierung
Wenn der Urlaub statt Erholung nur Ärger etwa durch Flugverspätungen oder Mängel bei der Unterkunft bringt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Das Gleiche gilt für Flüge und Hotelbuchungen auf Geschäftsreisen.
Bei einer Pauschalreise verspricht der Reiseveranstalter, eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen zu erbringen, wie z.B. Flug und Hotel. Wenn Sie auf einer Pauschalreise Anlass zu Beanstandungen hatten, erfahren Sie von mir, ob ein einklagbarer Reisemangel vorliegt, wie die Chance auf eine Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises stehen und ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben.
Reisemängel bei einer Pauschalreise sollten Sie bereits vor Ort gegenüber der Reiseleitung vorbringen. Dokumentieren Sie die Mängel und sichern Sie Beweise. Ansprüche müssen generell innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend gemacht werden.
Rechtsanwältin für Reiserecht und Fluggastrecht in Hamburg
Mussten Sie sich bei einer Individualreise, bei der der Reisende die erforderlichen Leistungen wie Flug sowie Unterkunft bzw. Hotel, oder auf einer Geschäftsreise über mangelhaften Service von Fluglinien, Reisebüros oder Hotels ärgern? Als Rechtsanwältin für Reiserecht und Fluggastrecht in Hamburg vertrete Ihre Ansprüche, wenn Beförderungsverträgen oder Buchungen nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Wurden Sie als Flugpassagier Opfer einer Verspätung? Wurden Sie nicht befördert oder mussten Sie sich über eine annullierte Flugreise ärgern? Die europäische Fluggastrechte-Verordnung (VO EG Nr. 261/2004) gewährt in solchen Fällen klare Ansprüche, falls der Startflughafen des gebuchten Fluges innerhalb der EU lag oder der Flug von einer europäischen Fluglinie durchgeführt wurde. Lassen Sie uns über Ihre Ansprüche sprechen.
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen, ich berate Sie gerne.
RA Dagmar Zischke
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